Die Rechnungsstellung unseres privatärztlichen Notdienstes erfolgt auf Basis der aktuellen Regelsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der privatärztlichen Gebührenordnung. Hierzu sind wir gesetzlich verpflichtet.
Alle Patienten mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ertalten im Anschluss an die ärztliche Behandlung eine detailierte Rechnung per Post nach Hause.
Sie sind privat oder zusatzversichert (z.B. Beihilfe):
Die Kosten des ärtzlichen Notdienstes werden in der Regel vollständig übernommen.
Sie sind gesetzlich versichert:
Die Kosten für den ärztlichen Notdienst müssen Sie vollständig übernehmen. Die Kosten werden leider nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sie können sich allerdings darauf verlassen, dass unsere Kosten fair sind! Unnötige Kosten werden vermieden.
Sie sind im Standardtarif privatversichert, Postbeamtenkrankenkasse-B-Privat, Studententarif einer privaten Krankenversicherung, u.ä.
Sie müssen den Differenzbetrag zu einer normalen Krankenversicherung tragen. Versicherte im Basistarif sind den gesetzlich Versicherten gleichgestellt.
Sie sind nicht in Deutschland gemeldet:
Die Kosten des ärztlichen Notdienstes sind unmittelbar nach der Behandlung bar zu begleichen. Die von uns erstellte Rechnung können sie in ihrer Heimat bei ihrer Versicherung bzw. bei Ihrer Auslandkrankenversicherung einreichen.